Spendengrundsätze

Der Verein „Kinderheim Nethanja Narsapur / Christliche Mission Indien e.V.“ (KN/CMI) ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen unter der Nummer VR 430496.

Letzter Freistellungsbescheid vom Finanzamt Heilbronn vom 04.01.2024 für die Jahre 2020 bis 2022, Steuernummer 65209 / 48377.

KNN-CMI ist Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft evangelikaler Missionen“ (AeM) und hält sich an die Grundsätze der Aem im Blick auf Spendenwerbung und Einsatz von Spendenmitteln.
Dazu gehört auch, dass wir unsere Bilanz jährlich dem Wirtschaftsprüfungsinstitut „Curacon“ zur Prüfung vorlegen und nachweisen, dass wir die Grundsätze eingehalten haben. Das wird uns jedes Jahr wieder bestätigt.

Die gesetzlichen Vorschriften für den Umgang mit Spenden reichen allein nicht aus, um sicherzustellen, dass Spenden möglichst wirksam und im Sinne der Spender eingesetzt und Missbräuche verhindert werden.

Christen orientieren sich deshalb in diesen Fragen unter anderem an folgenden Bibelstellen:

  • 1. Korinther 4,2: Nun fordert man nicht mehr von den Haushaltern, als dass sie  für treu befunden werden.
  • 1. Petrus 4,10: Dient einander, ein jeder mit der Gabe, die er empfangen hat, als die guten Haushalter der Gnade Gottes.

Damit Werke mit religiöser, missionarischer und diakonischer Zielsetzung, deren Gemeinnützigkeit von den Finanzbehörden gemäß §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung anerkannt ist, ihre Zuverlässigkeit gegenüber der Öffentlichkeit nachweisen können, haben die Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen (AEM), die Deutsche Evangelische Allianz (DEA) und netzwerk-m (ehem. RMJ) im Interesse der Spender und der spendensammelnden Werke, Grundsätze für die Verwendung von Spendenmitteln entwickelt.

Die Mitgliedswerke der AEM und des netzwerk-m verpflichten sich zur regelmäßigen Anwendung dieser Grundsätze. Sie weisen jährlich durch eine Bestätigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers, eines vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters oder einer entsprechenden Gesellschaft nach, dass diese Grundsätze für die Verwendung von Spendenmitteln eingehalten wurden.

Die DEA verpflichtet die mit ihr organisatorisch verbundenen und die auf der Basis und in Zusammenarbeit mit ihr tätigen Werke zur Einhaltung dieser Grundsätze.

Die Bestätigung mit dem Nachweis, dass Werke die Grundsätze für die Verwendung von Spendenmitteln eingehalten haben, ist zugleich die Voraussetzung für die Erteilung eines Spenden-Prüfzertifikates durchdie Deutsche Evangelische Allianz.

Die Erarbeitung dieser Grundsätze für die Verwendung von Spendenmitteln erfolgte in Abstimmung mit dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Sie orientieren sich bewusst an den Leitlinien und Ausführungsbestimmungen für die Vergabe eines DZI-Spendensiegels an spendensammelnde Organisationen mit humanitärer und karitativer Zielsetzung.

Die Deutsche Evangelische Allianz hat dem DZI die Namen und Anschriften der Werke, die Mitglied der AEM und des netzwerk-m sind und die Namen und Anschriften der Werke, die mit ihr organisatorisch verbunden sind oder die auf der Basis und in Zusammenarbeit mit der DEA arbeiten, übermittelt. Das DZI verweist bei Anfragen zu diesen Einrichtungen an die Deutsche Evangelische Allianz und wird keine eigene Überprüfung und Beurteilung dieser Werke vornehmen.

Die Deutsche Evangelische Allianz informiert darüber hinaus das DZI über die Werke, denen ein DEA-Prüfzertifikat verliehen wurde, und bemüht sich in Zusammenarbeit mit dem DZI für eine Transparenz gegenüber der interessierten Öffentlichkeit.